Rahmenausschreibung für Wettspiele
Mit seiner Anmeldung zum jeweiligen Wettspiel erklärt sich jeder Teilnehmer mit folgenden Bedingungen und Regeln einverstanden, Details werden in den jeweiligen Einzelausschreibungen geregelt.
Die Rahmenausschreibung für Wettspiele gilt, wenn die Ausschreibung nichts anderes vorschreibt.
Die Bezeichnung „Spieler“ bezieht sich stets auf alle Geschlechter.

Wir weisen darauf hin, dass bei unseren Wettkampfveranstaltungen Fotos zum Zwecke der Eigenwerbung und Information der Mitglieder erstellt und veröffentlicht werden.
Meldungen für Wettspiele müssen über PC Caddie, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Der Meldeschluss wird über PC Caddie bekanntgegeben.
Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u. a. Name, Vorname, Namenszusatz, Titel, Handicap-Index/Course-Handicap, Name des Heimatclubs, Turnier, Startzeit, Spielergruppe, Abschlag) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten einverstanden.
Mit der Meldung zum Wettspiel willigt er auch einer möglichen Veröffentlichung von Turnierfotos, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, ein.
Nachmeldungen zu den Wettspielen sind nur möglich, wenn Spielgruppen nicht vollzählig besetzt sind. Nachgemeldete Spieler spielen außer Konkurrenz (AK), ihre Ergebnisse sind jedoch Handicap- relevant, die Meldegebühr wird erhoben.
Die Meldegebühr wird von den Mitgliedern des GC Worpswede e.V. am Ende des Jahres erhoben. Auch bei Nichtteilnahme am Wettspiel ist die Gebühr zu entrichten, sofern die Abmeldung erst nach Meldeschluss erfolgte. Geht die Meldegebühr nicht bis zum Beginn der nächsten Saison ein, so werden Meldungen bis zur Zahlung der Meldegebühr nicht berücksichtigt.
Die Höchstteilnehmerzahl bei Wettspielen beträgt 100. Gehen mehr Meldungen ein, entscheidet das frühere Datum (ggf. Uhrzeit) des Eingangs der Meldung. Es wird eine Warteliste geführt.
Spielgruppen werden vom Ausrichter/der Spielleitung zusammengestellt.
Gespielt wird nach der jeweiligen Wettspielausschreibung, den Offiziellen Golfregeln der R & A und USGA, in der Übersetzung des DGV (einschl. Amateurstatut und Ausrüstungsregeln), den Platzregeln (einschl. der Verhaltensvorschriften) und den Sonderplatzregeln des GC Worpswede e.V. Alle Wettspiele, die als Handicap-relevant gekennzeichnet sind, werden nach dem World Handicap System ausgerichtet. (Einsichtnahme ist im Sekretariat oder bei der Spielleitung möglich).
Wenn nicht anders bestimmt, spielen Damen von den roten und Herren von den gelben Abschlägen.
Die Anzahl der Preise richtet sich nach der Teilnehmerzahl. Für jeweils 10-12 Teilnehmer sollte ein Preis ausgelobt werden. Preise, die vom Gewinner am Spieltag nicht entgegengenommen werden, müssen innerhalb von vier Wochen abgeholt werden. Teilnehmer werden in möglichst gleich große Nettoklassen, abhängig von den Handicap-Indizes eingeteilt. Eine Reduzierung der Nettoklassen bei zu geringer Beteiligung ist möglich. Brutto- und Nettopreise können nicht gemeinsam gewonnen werden. Es gilt: Brutto vor Netto. Bei Wettspielen von Abschlägen mit unterschiedlichem Course Rating (CR) erfolgt (z. B. beim Spiel um denselben Preis) im Brutto ein CR-Ausgleich. Bei Vierer-Meisterschaften werden die Bruttoergebnisse als Schläge über den CR-Werten gewertet. können nicht gemeinsam gewonnen werden. Es gilt: Brutto vor Netto. Bei Bruttoergebnissen erfolgt ein CR-Ausgleich. Bei Vierer-Meisterschaften werden die Bruttoergebnisse als Schläge über den CR-Werten gewertet.
Scorekarten sind unmittelbar nach Beendigung der Runde (nach Verlassen des zuletzt gespielten Grüns) – ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben – im Sekretariat oder bei der Spielleitung abzugeben.
Nachträgliche Änderungen der Scorekarten sind danach nicht mehr möglich (Regel 3.3b).
Bei Ergebnisgleichheit in einem Zählspiel über 18 Löcher/9 Löcher entscheidet grundsätzlich sowohl im Netto wie im Brutto ein Kartenstechen nach OHB (6) Abschnitt III, 5 A(6) d. Absatz 2. Der Gewinner wird auf der Grundlage des Ergebnisses für die letzten 9 Löcher, die letzten 6 Löcher, die letzten 3 Löcher und schließlich des 18. Loches ermittelt. Besteht dann (bei 18 Loch) immer noch ein Gleichstand, entscheiden nacheinander die letzten 6 Löcher, die letzten 3 Löcher und das letzte Loch der ersten neun Löcher. Dieses Verfahren gilt bei der Nettowertung unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe. Führt dieses Verfahren zu keinem Ergebnis wird der Gewinner durch das Werfen einer Münze ermittelt. Bei Wettspielen mit mehr als 18 Löchern (54 oder 36 Löchern) wird im Stechen zunächst mit den letzten 36 bzw. 18 Löchern begonnen.
Für Meisterschaften findet ein Zählspielstechen um den 1. Platz auf den Löchern 1, 2, 3 unverzüglich im Anschluss an das Wettspiel statt. Ist auch dann Gleichheit, so findet ein „Sudden Death“ ab Loch 1 am Ende des Stechens statt. Kann das Stechen wegen Dunkelheit oder Witterungsbedingungen nicht zu Ende gespielt werden, entscheidet das Los.
Das Wettspiel ist mit Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse beendet.
Die Spielleitung wird durch Aushang bekanntgegeben. Die Spielleitung trifft ihre Entscheidungen auf der Grundlage der Golfregeln und den einschlägigen Vorschriften nach bestem Wissen. Sind weniger als 3 Mitglieder der Spielleitung anwesend, dann gehören die anwesenden Mitglieder des Spielausschusses zur Spielleitung. Spielleitung für den alltäglichen Spielbetrieb (auch RPR und Lochspiele) ist der Spielausschuss.
Der Einsatz von Pros als Caddies ist nicht gestattet. Bei Jugendturnieren sind Caddies nicht erlaubt.
Strafe bei Verstoß: Disqualifikation.
Elektro-Carts sind bei Meisterschaften nicht zugelassen. Bei anderen Wettspielen sind Elektro-Carts für Spielerinnen und Spieler ab 75 Jahre erlaubt. Die Wettspielleitung kann bei Vorliegen eines Attestes die Benutzung gestatten.
Der auf der Scorekarte vermerkte Zeitrahmen soll eingehalten werden. Alle Teilnehmer sollten ihr Spiel an den Empfehlungen Regel 5.6b (Ready Golf) ausrichten.
Die Spielleitung hat das Recht, in begründeten Fällen, bis zum Start der ersten Spielgruppe die Platzregeln, die Startzeiten und die Ausschreibung zu ändern.
Die Spielleitung sowie der GC Worpswede e.V. sind nicht verantwortlich für Nachteile, die ein Teil-nehmer infolge Unkenntnis von Informationen erleidet. Ist ein Sachverhalt durch die Ausschreibung nicht geregelt, entscheidet die Spielleitung nach Billigkeit (Regel 20.3).