Rahmenausschreibung für Wettspiele
Mit seiner Anmeldung zum jeweiligen Wettspiel erklärt sich jeder Teilnehmer mit folgenden Bedingungen und Regeln einverstanden, Details werden in den jeweiligen Einzelausschreibungen geregelt.
Die Rahmenausschreibung für Wettspiele gilt, wenn die Ausschreibung nichts anderes vorschreibt.
Die Bezeichnung „Spieler“ bezieht sich stets auf alle Geschlechter.
Wir weisen darauf hin, dass bei unseren Wettkampfveranstaltungen Fotos zum Zwecke der Eigenwerbung und Information der Mitglieder erstellt und veröffentlicht werden.
Meldungen für Wettspiele müssen über PC Caddie, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Der Meldeschluss wird über PC Caddie bekanntgegeben.
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung zum Wettspiel mit der Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u. a. Name, Vorname, Namenszusatz, Titel, Handicap-Index/Course-Handicap, Name des Heimatclubs, Turnier, Startzeit, Spielergruppe, Abschlag) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten einverstanden. Die Melde- und Startlisten sind ausschließlich für Teilnehmer des Turnieres und Mitglieder des GCW einsehbar. Die Ergebnislisten sind für alle PC Caddie-Nutzer einsehbar.
Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung der o. a. personenbezogenen Daten in den jeweiligen Listen widersprechen. Der Widerspruch hat, unter Bezeichnung der jeweiligen Listen, vor der Turnieranmeldung schriftlich bzw. elektronisch zu erfolgen. Die Erklärung gilt dann bis zum Widerruf, der auch schriftlich bzw. elektronisch zu erfolgen hat. Der Teilnehmer erscheint dann mit N. N. in den jeweiligen Listen.
Mit der Meldung zum Wettspiel willigt der Teilnehmer auch einer möglichen Veröffentlichung von Turnierfotos, auf denen er abgebildet ist, ein.
Nachmeldungen zu den Wettspielen sind nur möglich, wenn Spielgruppen nicht vollzählig besetzt sind. Nachgemeldete Spieler spielen außer Konkurrenz (AK), ihre Ergebnisse sind jedoch Handicap- relevant, die Meldegebühr wird erhoben.
Die Meldegebühr wird von den Mitgliedern des GC Worpswede e.V. am Ende des Jahres erhoben. Auch bei Nichtteilnahme am Wettspiel ist die Gebühr zu entrichten, sofern die Abmeldung erst nach dem Meldeschluss erfolgte. Geht die Meldegebühr nicht bis zum Beginn der nächsten Saison ein, so werden Meldungen bis zur Zahlung der Meldegebühr nicht berücksichtigt.
Die Höchstteilnehmerzahl bei Wettspielen beträgt 88. Gehen mehr Meldungen ein, entscheidet das frühere Datum (ggf. Uhrzeit) des Eingangs der Meldung. Es wird eine Warteliste geführt.
Spielgruppen werden von der Spielleitung zusammengestellt.
Gespielt wird nach der jeweiligen Einzelausschreibung, den Offiziellen Golfregeln, in der Übersetzung des Deutschen Golf Verbandes (einschl. Amateurstatut und Ausrüstungsregeln), den Platzregeln (einschl. der Verhaltensvorschriften) und den Sonderplatzregeln des GC Worpswede e.V. Alle Wettspiele, die als Handicap-relevant gekennzeichnet sind, werden nach dem World Handicap System ausgerichtet. (Einsichtnahme ist im Sekretariat oder bei der Spielleitung möglich).
Wenn nicht anders bestimmt, spielen Damen von den roten und Herren von den gelben Abschlägen.
Die Anzahl der Preise richtet sich nach der Teilnehmerzahl. Für jeweils 10-12 Teilnehmer sollte ein Preis ausgelobt werden. Preise, die vom Gewinner am Spieltag nicht entgegengenommen werden, müssen innerhalb von vier Wochen abgeholt werden. Teilnehmer werden in möglichst gleich große Nettoklassen, abhängig von den Handicap-Indizes eingeteilt. Eine Reduzierung der Nettoklassen bei zu geringer Beteiligung ist möglich. Brutto- und Nettopreise können nicht gemeinsam gewonnen werden. Es gilt: Brutto vor Netto. Bei Wettspielen von Abschlägen mit unterschiedlichem Course Rating (CR) erfolgt (z. B. beim Spiel um denselben Preis) im Brutto ein CR-Ausgleich. Bei Vierer-Meisterschaften werden die Bruttoergebnisse als Schläge über den CR-Werten gewertet. können nicht gemeinsam gewonnen werden. Es gilt: Brutto vor Netto. Bei Bruttoergebnissen erfolgt ein CR-Ausgleich. Bei Vierer-Meisterschaften werden die Bruttoergebnisse als Schläge über den CR-Werten gewertet.
Scorekarten sind unmittelbar nach Beendigung der Runde (nach Verlassen des zuletzt gespielten Grüns) – ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben – im Sekretariat oder bei der Spielleitung abzugeben.
Nachträgliche Änderungen der Scorekarten sind danach nicht mehr möglich (Regel 3.3b).
Spieler dürfen, sofern in der Ausschreibung nicht anders geregelt, Ergebnisse elektronisch einreichen, sofern hierfür PC Caddie oder eine QeSC-App verwendet wird, und sowohl Zähler als auch Spieler der Verwendung ihrer Daten zum Zwecke des elektronischen Scorings zugestimmt haben (Einstellung auf golf.de in „Mein Bereich“). Die Entscheidung liegt grundsätzlich beim Zähler, welche Form des Scorings dieser verwenden möchte. Es sind auch Mischformen innerhalb einer Spielergruppe möglich. Sollte es zu einem Ausfall des Smartphones kommen, so kann die Erfassung auf einem anderen Smartphone fortgesetzt werden. Dazu werden lediglich die QR-Codes der Zähler benötigt, die bislang auf dem neuen Smartphone bislang noch nicht genutzt wurden. Alternativ kann auch eine Papierscorekarte verwendet werden. Die elektronische Scorekarte gilt als eingereicht, wenn das Ergebnis aus der App versandt wurde und bei der Spielleitung eingegangen ist.
Bei Ergebnisgleichheit in einem Zählspiel über 18 Löcher/9 Löcher entscheidet grundsätzlich sowohl im Netto wie im Brutto ein Kartenstechen nach OHB (6) Abschnitt III, 5 A(6) d. Absatz 2. Der Gewinner wird auf der Grundlage des Ergebnisses für die Löcher 10-18, die letzten 6 Löcher (Loch 13-18), die letzten 3 Löcher (16-18) und schließlich des 18. Loches ermittelt. Besteht dann (bei 18 Loch) immer noch ein Gleichstand, entscheiden nacheinander die letzten 6 Löcher (Loch 4-9), die letzten 3 Löcher (Loch 7-9) und das letzte Loch (Loch 9) der ersten neun Löcher. Dieses Verfahren gilt bei der Nettowertung unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe. Führt dieses Verfahren zu keinem Ergebnis wird der Gewinner durch das Werfen einer Münze ermittelt. Bei Wettspielen mit mehr als 18 Löchern (54 oder 36 Löchern) wird im Stechen zunächst mit den letzten 36 bzw. 18 Löchern begonnen.
Bei Meisterschaften erfolgt bei gleichen Ergebnissen der 1. Platzierten, unmittelbar nach Beendigung der letzten Runde, eine lochweise Spielfortsetzung (Loch 18, Loch 1, Loch 2), bis ein Spieler/ein Team ein besseres Ergebnis erzielt als die Mitbewerber. Befinden sich mehr als zwei Spieler /Teams in einem Stechen und das beste Ergebnis an einem Loch wird von 2 oder mehr Spieler erzielt, so scheiden die anderen Spieler mit höherem Ergebnis aus.
Das Wettspiel ist mit Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse beendet.
Die Spielleitung wird durch Aushang bekanntgegeben. Die Spielleitung trifft ihre Entscheidungen auf der Grundlage der Golfregeln und den einschlägigen Vorschriften nach bestem Wissen. Sind weniger als 3 Mitglieder der Spielleitung anwesend, dann gehören die anwesenden Mitglieder des Spielausschusses zur Spielleitung. Spielleitung für den alltäglichen Spielbetrieb (auch RPR und Lochspiele) ist der Spielausschuss.
Der Einsatz von Pros als Caddies ist nicht gestattet. Bei Jugendturnieren sind Caddies nicht erlaubt.
Strafe bei Verstoß: Disqualifikation.
Elektro-Carts sind bei Meisterschaften nicht zugelassen. Bei anderen Wettspielen sind Elektro-Carts für Spielerinnen und Spieler ab 75 Jahre erlaubt. Unabhängig davon kann die Wettspielleitung kann bei Vorliegen eines Attestes die Benutzung gestatten.
Der auf der Scorekarte vermerkte Zeitrahmen soll eingehalten werden. Alle Teilnehmer sollten ihr Spiel an den Empfehlungen Regel 5.6b (Ready Golf) ausrichten.
Die Spielleitung hat das Recht, in begründeten Fällen, bis zum Start der ersten Spielgruppe die Platzregeln, die Startzeiten und die Ausschreibung zu ändern.
Die Spielleitung sowie der GC Worpswede e.V. sind nicht verantwortlich für Nachteile, die ein Teilnehmer infolge Unkenntnis von Informationen erleidet. Ist ein Sachverhalt durch die Ausschreibung nicht geregelt, entscheidet die Spielleitung nach Billigkeit (Regel 20.3).
Wir weisen darauf hin, dass bei unseren Wettkampfveranstaltungen Fotos zum Zwecke der Eigenwerbung und Information der Mitglieder erstellt und veröffentlicht werden.