Rahmenausschreibung für Wettspiele

Die Rahmenausschreibung für Wettspiele gilt, wenn die Ausschreibung nichts anderes vorschreibt.
Die Bezeichnung „Spieler“ bezieht sich stets auf alle Geschlechter.

  1. Meldungen für Wettspiele müssen durch Eintrag in die Meldeliste oder über das Internet auf der Homepage des GC Worpswede e.V. unter www.golfclub-worpswede.de oder unter www.mygolf.de abgegeben werden. Der Meldeschluss wird auf der Meldeliste und im Internet bekannt gegeben.
  2. Nachmeldungen zu den Wettspielen sind nur möglich, wenn Spielgruppen nicht vollzählig besetzt sind. Nachgemeldete Spieler spielen außer Konkurrenz (AK), ihre Ergebnisse sind jedoch vorgabenwirksam. Die Meldegebühr wird erhoben.
  3. Die Meldegebühr wird von Mitgliedern des GC Worpswede e.V. am Ende des Jahres erhoben. Auch bei Nichtteilnahme am Wettspiel ist die Gebühr zu entrichten, sofern die Abmeldung erst nach Meldeschluss erfolgte. Geht die Meldegebühr nicht bis zum Beginn der nächsten Saison ein, so werden Meldungen bis zur Zahlung der Meldegebühr nicht berücksichtigt. Alle übrigen Spieler haben die Meldegebühr vor dem Turnierstart zu entrichten.
  4. Die Höchstteilnehmerzahl bei Wettspielen beträgt 124. Haben mehr als 124 Spieler gemeldet, so werden zuerst Spieler mit den Vorgaben -30 bis -54 ausgelost, die am Wettspiel nicht teilnehmen können. Es wird sichergestellt, dass ein Spieler nur einmal im Jahr nicht zugelassen wird.
  5. Spielgruppen werden vom Ausrichter zusammengestellt. Familienangehörige spielen nicht in der gleichen Spielgruppe. (Ausnahme: letzte Runde von Meisterschaften.)
  6. Gespielt wird nach der jeweiligen Wettspielausschreibung, den offiziellen Golfregeln (einschl. des Amateurstatuts) des DGV und den Platzregeln (einschl. der Verhaltensvorschriften) des GC Worpswede e.V. und den Sonderplatzregeln. Alle Wettspiele, die vgw gekennzeichnet sind, werden nach dem EGA-Vorgabensystem ausgerichtet (Einsichtnahme ist im Sekretariat oder bei der Spielleitung möglich).
  7. Wenn nicht anders bestimmt, spielen Damen von den roten und Herren von den gelben Abschlägen.
  8. Preise: Die Anzahl der Preise richtet sich nach der Teilnehmerzahl und wird auf der Startliste bekannt gegeben. Für jeweils 10-12 Teilnehmer sollte ein Preis ausgelobt werden. Brutto- und Nettopreise können nicht gemeinsam gewonnen werden.
    Es gilt: Brutto vor Netto.
    Bei Bruttoergebnissen erfolgt ein CR-Ausgleich. Bei Vierer-Meisterschaften werden die Bruttoergebnisse als Schläge über den CR-Werten gewertet. Preise, die vom Gewinner am Wettspieltag nicht entgegengenommen werden, müssen innerhalb von drei Monate abgeholt werden.
  9. Bei gleicher Schlagzahl wird in Zählspielen der Sieger durch Stechen ermittelt. Für das Stechen werden die letzten 9,6,3,1 Löcher des Platzes gewertet. Dieses Verfahren gilt bei Nettowertung unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe. Bei Wettspielen mit mehr als 18 Löchern (54 oder 36 Löchern) wird im Stechen zunächst mit den letzten 36 bzw.18 Löchern begonnen. Für Meisterschaften findet ein Zählspiel-stechen um den 1.Platz auf den Löchern 1, 2, 3 unverzüglich im Anschluss an das Wettspiel statt. Ist auch dann Gleichheit, so findet ein „Sudden Death“ ab Loch 1 am Ende des Stechens statt. Kann das Stechen wegen Dunkelheit oder Witterungsbedingungen nicht zu Ende gespielt werden, entscheidet das Los.
  10. Das Wettspiel ist mit Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse beendet.
  11. Die Spielleitung wird durch Aushang bekannt gegeben. Sind weniger als 3 Mitglieder der Spielleitung anwesend, dann gehören die anwesenden Mitglieder des Spielausschusses zur Spielleitung.
    Spielleitung für den alltäglichen Spielbetrieb (auch für EDS-Runden und Lochspiele) ist der Spielausschuss.
  12. Der Einsatz von Pros als Caddies ist nicht gestattet. Elektro-Carts sind nicht zugelassen. Die Wettspielleitung kann bei Vorliegen eines Attestes die Benutzung gestatten. Bei Jugendturnieren sind Caddies u. Vorcaddies grundsätzlich nicht gestattet. Strafe bei Verstoß: Disqualifikation.
  13. Der auf der Scorekarte vermerkte Zeitrahmen sollte eingehalten werden.
  14. Die Spielleitung hat das Recht, in begründeten Fällen bis zum 1. Start die Platzregeln, die Startzeiten und die Ausschreibung zu ändern.

Der Spielausschuss, Februar 2019

Informationen zur Datenverarbeitung können im Clubhaus oder im Internet unter https://www.golfclub-worpswede.de/datenschutz eingesehen werden.